Hier soll sie fließen: Die noch unterirdische Lutter zwischen Teutoburger Straße und Stauteiche entlang der Ravensberger Straße soll wieder frei-gelegtwerden. Hier befindet sich zurzeit ein Grünstreifen mit Geh- und Radweg. FOTO: ANDREAS FRUCHT
Lutterfreilegung: Stiftung hilft
Verein „Pro Lutter” hofft, dass die 60.000 Euro Planungskosten übernommen werden
VON LARS FREITAG
• Bielefeld. Perfekt ist zwar noch nichts - doch die Chancen stehen gut, dass die Deutsche Bundes-Umweltstiftung (DBU) die Planungskosten für die Lutterfreilegung zwischen Teutoburger Straße und Stauteich I übernimmt. Dementsprechend positiv war die Stimmung während der Mitglieder-Versammlung des Vereins »Pro Lutter« In den Räumen von Beaugrand Kulturkonzepte.
„Wir sind zuversichtlich und rechnen bis Anfang November mit einer Entscheidung”, sagte der Vorsitzende Bruno Peters. Von einer möglichen Übernahme der auf 60.000 Euro geschätzten Planungskosten erhofft sich Peters auch eine positive Signalwirkung für das Bauvorhaben. Die Bezirksregierung Detmold hatte vor einem Jahr in Aussicht gestellt, das bis zu 80 Prozent der Baukosten vom Land NRW bezuschusst werden könnten. Die Gesamtkosten für den Bau des rund 1.200 Meter langen Bachlaufes würden sich auf etwa 1,5 Millionen Euro belaufen.
Der Restbetrag in Höhe von 300.000 Euro soll durch Sponsorengelder finanziert werden. „Hierfür kommen beispielsweise die Allianz- Stiftung oder der BDU in Frage”, sagt Peters. Er betont: „Der Stadt Bielefeld kostet die Sache nichts. Für die Finanzierung sind alleine wir zuständig.” Im Optimalfall könne mit dem Bau Anfang 2007 begonnen werden.
Bevor es soweit ist, möchte der Verein Pro Lutter am 28. September von 19 bis 20 Uhr die Lutterpromenade vor dem Cafe Rodin einweihen. „Hierzu sind alle Bielefelder Bürger eingeladen”, sagte Andreas Beaugrand, ebenfalls Vorsitzender.
Bei den Vorstandswahlen wurde neben Peters und Beaugrand auch Schatzmeister Günter Wesel in seinem Amt bestätigt.
Das Vorstandtrio führt den 50 Mitglieder zählenden Verein somit auch die kommenden fünf Jahre an.
Neue Westfälische vom
15.09.2006