Abschnitt III „Finanzamt-Walkenmühle“

Der 3. Bauabschnitt der Lutter-Freilegung beginnt an der Querung Teutoburger Straße und endet östlich des Stauteichs I. Die Lutter umfließt also künftig dieses stehende Gewässer und schließt gewässerabwärts an die Lutter im Freiland an. Der 3. Abschnitt hat eine Länge von etwa 1.300 Metern und zeichnet sich durch einige Besonderheiten aus (Details auch im Bericht zu den Ergebnissen des umweltpädagogischen Planungslabors):
- In diesem Abschnitt findet sich das letzte (von ehemals zwölf) noch existierende Mühlgebäude an der Lutter. Es handelt sich um die Hammer Mühle. Ziel ist es, dort die Lutter unmittelbar am Gebäude entlang zu führen und auf die zahlreichen Mühlen, an die heute allenfalls nur noch Straßennamen erinnern, aufmerksam zu machen.
- Der Abschnitt ist gekennzeichnet durch einen Grünzug, der auch in der Biotopkartierung der Stadt als wertvoll bezeichnet wird. Die Lutter soll dort in die Grünflächen eingebettet werden. Besonders prägend ist die Platanenallee. Die meisten der Bäume wurden wahrscheinlich gepflanzt, als die Lutter verrohrt wurde, also etwa zwischen 1900 und 1910. Die Lutter wird dort das Grünensemble komplettieren.
- Die Schüler der angrenzenden Gymnasien wünschen sich an der Lutter ein Freilandlabor, das die Möglichkeit eröffnet, die Entwicklung des Gewässers (Tier- und Pflanzenarten, Durchgängigkeit, Gewässergüte) langfristig zu verfolgen.
Die Baukosten des 3. Abschnitts werden voraussichtlich bei ca. 6 Mio € liegen. Vorgesehen ist, den Abschnitt 2028 freizulegen.

(Zu öffnen des Plans wird der Acrobat Reader benötigt)
Nachfolgend sehen sie die Machbarkeitsstudie des Planungsbüros IWA Ingenieursgesellschaft mbH & Co. KG zur geplanten Offenlegung der Weser-Lutter von der Teutoburger Str. bis zum Stauteich I.









